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Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Calkap
§ 1
Für alle Bestellungen bei Calkap gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese AGB sind vom Kunden jederzeit einsehbar.
§ 2
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
§ 3
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an Calkap per Überweisung oder in bar. Nach Erteilung des Auftrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftrages fällig. Die Endrechnung wird nach Auslieferung erhoben.
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Calkap.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden würde eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber Calkap zustehen.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden behält sich Firma Calkap vor.
§ 4
Damit die Ware gefertigt werden kann, wird Maß genommen. Sollten die Maße des Kunden bereits vorliegen, so wird geprüft, ob die vorliegenden Maße noch stimmen. Anderenfalls wird ein neuer Termin zum Vermessen vereinbart.
Der Kunde hat für zwei Anproben vor der endgültigen Fertigstellung der Ware zur Verfügung zu stehen. Verweigert dies der Kunde, übernimmt Calkap Maßkonfektion keine Gewährleistung für den einwandfreien Sitz des Kleidungsstückes.
§ 5
Ist eine Auslieferung der Ware an den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung nicht möglich, geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Ware auf ihn über. Wird Calkap vom Kunden beauftragt, ihm die Ware zuzusenden, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Die Versandkosten sind vom Kunden zu übernehmen. Bei Abnahme der Ware durch den Kunden, hat dieser die Mangelfreiheit zu prüfen und Beanstan¬dungen unverzüglich mitzuteilen. Nur bei berechtigten Beanstandungen ist Calkap zur Nachbesserung verpflichtet.
Geringfügige Abweichungen in der Tuchqualität, Farbe und Passform stellen keinen Mangel dar.
Außerdem leistet Calkap Gewähr für Mangelfreiheit der Ware entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an das Versandunternehmen. Im Verzugsfalle ist die Schadensersatzpflicht von Calkap im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6
Ist eine Auslieferung der Ware an den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung nicht möglich, geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Ware auf ihn über. Wird Calkap vom Kunden beauftragt, ihm die Ware zuzusenden, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Die Versandkosten sind vom Kunden zu übernehmen. Bei Abnahme der Ware durch den Kunden, hat dieser die Mangelfreiheit zu prüfen und Beanstan¬dungen unverzüglich mitzuteilen. Nur bei berechtigten Beanstandungen ist Calkap zur Nachbesserung verpflichtet.
Geringfügige Abweichungen in der Tuchqualität, Farbe und Passform stellen keinen Mangel dar.
Außerdem leistet Calkap Gewähr für Mangelfreiheit der Ware entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an das Versandunternehmen. Im Verzugsfalle ist die Schadensersatzpflicht von Calkap im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6
Beträgt der Anfahrtsweg von Stuttgart mehr als 50 km, wird eine zusätzliche Pauschale von 20,- € alle 50 km erhoben.
§ 6
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, werden diese durch die entsprechende gesetzliche Bestimmung ersetzt.
§ 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.
General Terms
The Customer agrees to order in conformity with the general sales terms and conditions as herein stated and to accept and respect them. Special conditions are only admitted if accepted by us in writing. If so, they are mentioned in the pricelist. Our general terms supersede any conditions the customer may have, in particular those stipulated on his order sheets
1. Delivery
Delivery dates are mentioned for customer's guidance only. We shall not be held responsible for any delay and this cannot give cause for any compensation or cancellation of order. The goods are sent at customer's risks even if shipped carriage free.
2. Claims
Our customers are invited to examine the conformity of the goods on reception of these. In case of fabric purchase, no claim shall be admitted on goods already cut. Any claim relating to goods delivered must imperatively be notified in writing within eight (8) days from the date of receipt of the goods by the customer. No claim, even justified, shall be grounds for withholding payment and shall give the Customer the right to set off against payment due nor to change the terms and conditions. Goods may only be returned after acceptance in writing.
3. Payments
We shall be entitled, all rights reserved and without prior notice, to charge interest on all overdue accounts at 50% p.a.
calculated pro rata temporis. All payment reminders will be charged to the customer. In compensation for late payment, the invoice value shall automatically be increased by 15 % with a minimum amount equivalent to 25 EUR.
4. Passing of Property
The goods delivered remain our sole and absolute property until receipt of the full payment of the invoice. In the event of payment by cheque or by draft, the transfer of property will only be effective after the due amount is collected and cleared.
5. Law and Jurisdiction
This Agreement shall be governed by Germany law with the exception of the regulations of the convention of the United Nations for international sales contracts of 11 April 1980. Any dispute that should arise from a delivery of goods shall exclusively be submitted to the courts of the registered address of the seller in Brussels.
6. Miscellaneous
Bunches, samples, models and publicity material furnished to the outlets remain our property. Unless authorized in writing, these may not be given to third parties. Additional samples can be supplied on request.
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